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A.W.S. - Andreas Woost Systemberatung e.Kfm.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A.W.S. Andreas Woost Systemberatung e.Kfm. Weidenweg 8 21509 Glinde
1. Angebote, Vertragsschluß und Preise
1.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Wird mittels Internet bei A.W.S. bestellt, so gibt der Kunde sein Angebot dadurch ab, daß er durch "Anklicken" eine Ware auswählt und diese Auswahl durch das "Anklicken" des Feldes Kaufbestätigung nochmals bestätigt. 1.2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von A.W.S. und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarung bedürfen stets einer ausdrücklichen Bestätigung von A.W.S.. 1.3. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingung des Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Kollidieren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen so gelten nicht das bürgerliche und Handelsrecht, sondern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Vorschriften. 1.4. Maßgebend sind die von uns genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.5. Die Preise beziehen sich ab Sitz von A.W.S.. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.
2. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang 2.1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen wie etwa Leasingverträge, Lizenzverträgen, Installationsprotokolle sowie einer vereinbarten Anzahlung. 2.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus von A.W.S. verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. 2.3. Wird die von A.W.S. geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare unverschuldete Umstände verzögert (Arbeitskämpfe, Betriebsstörung, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, jeweils auch bei Vorlieferern) so ist A.W.S. berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit aus derartigen Gründen um mehr als sechs Wochen und Verzug, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 2.4. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von A.W.S.. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem A.W.S. die Vertragsgegenstände an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben hat, spätestens jedoch mit Verlassen des Hauses; dies gilt auch dann, wenn A.W.S. auf Wunsch des Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die A.W.S. nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal haftet A.W.S. nur durch grobes Verschulden ihrer Mitarbeiter. 2.5. Teillieferungen sind zulässig.
3. Gewährleistung 3.1. A.W.S. übernimmt keinerlei Gewähr für die Fehlerfreiheit von gelieferter Software. Es wird lediglich gewährleistet, daß die Software auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Prgramme. Weitergehende Gewährleistungspflichten bestehen nicht, insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, daß Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. 3.2. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben begrügt werden, nach Fristablauf sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der Anlieferung und der Tag des Eingangs der Mängelrüge. 3.3. Bei der Lieferung von Computern, Druckern, Plottern, Bildschirmen und anderen E.D.V.-Sachen (Hardware) sowie bei nicht eigens für den Kunden erstellten Programmen (Standard-Software) ist A.W.S. bei berechtigten und rechtzeitigen Rügen nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung - gegen Rückgabe der beanstandeten Vertragsgegenstände - verpflichtet. Erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Gewährleistung durch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl verlangen. 3.4. Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt A.W.S. nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Mangel sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist. 3.5. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Hardware und Standard-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände. 3.6. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an den Vertragsgegenständen Reparaturen, Reinigung, Veränderung oder sonstige Eingriffe vornehmen. Die Gewähr ist auch ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhalten, Verwendung von nicht vom Hersteller oder A.W.S. empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Daten Übertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen sowie auf Unfall, Wasserschaden aller Art, Feuer, Kurzschluß, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind. 3.7. Die vorstehenden Absätzen regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung auch für Mangelfolgeschäden - soweit nicht bestimmte Eigenschaften zur Absicherung hiergegen zugesichert worden sind - sowie an Rechtsgütern von Dritten entstandenen Schäden einschließlich entgangenen Gewinns aus, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten von A.W.S. oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt. 4. Haftung 4.1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet A.W.S. uneingeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das fünffache des Überlassungsentgeltes sowie auch solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software- und Hardwarelieferung typischerweise gerechnet werden muß. Für A.W.S. besteht jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 4.2. Im übrigen haftet A.W.S. unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet A.W.S. nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem vorstehenden Absatz. 4.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet A.W.S. nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 4.4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet A.W.S. jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsanbietern oder durch die Verwendung von nicht von A.W.S. geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen. 5. Zahlung 5.1. Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort ohne Abzug in bar zu zahlen. 5.2. Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus eine früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenen Bruttobetrag gewährt. 5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn A.W.S. darüber endgültig verfügen kann. Zahlungen per Verrechnungsscheck gelten erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von A.W.S. als geleistet. 5.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 5.5. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach oder liegt einen wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei Vertragsschluß mangelnde Bonität vor, die A.W.S. aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die A.W.S. nicht zu vertreten hat, so ist A.W.S. berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn bereits Wechsel oder Schecks angenommen wurden. A.W.S. ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen binnen einer von A.W.S. gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist A.W.S. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung des Vertragspreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung, sowie der im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware das Eigentum von A.W.S.. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. 7. Rücknahme Soweit A.W.S. Vertragsgegenstände zurücknimmt, deren Rückgabe A.W.S. nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift nur für einwandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von 75 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlicher niedriger als die Pauschale ist. 8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 8.1. Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferung ist der Sitz von A.W.S.. 8.2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von A.W.S. für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. A.W.S. hat jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 8.3. Dem Kunden ist bekannt, daß im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von A.W.S. personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem B.D.S.G.. 8.4. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. 8.5. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll diese aufrechterhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt. Stand: Mai 2000 |
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